Der Regelübertritt erfolgt nach 4. bzw. 5.  Klasse Grundschule in die 5. Klasse der Realschule. Ein Übertritt vom Gymnasium kann auch in höhere Jahrgangsstufen erfolgen. In allen Fällen ist ein persönliches Beratungsgespräch notwendig.

Ein Schüler gilt für die Realschule als geeignet, wenn er aus den Fortgangsnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 aufweist und das pädagogische Wortgutachten die Eignung für die Realschule bestätigt.

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